Für Kinder müssen eigene Reisepässe beantragt werden, Reisepässe von ungarischen Staatsangehörigen unter 12 Jahren enthalten keinen Fingerabdruck. Reisepässe für Kinder unter 6 Jahren sind 3 Jahre gültig, für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 5 Jahre. Bitte achten Sie selbst auf das Ende der Gültigkeit der ausgehändigten Personaldokumente, abgelaufene bereits vorhandene Personaldokumente rechtfertigen weder ein Eilverfahren noch die Ausstellung eines vorläufigen Reisedokuments.

Zur Beantragung eines Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren bringen Sie bitte folgendes mit:

  • den abgelaufenen oder in Kürze ablaufenden Reisepass des Kindes
  • den Auszug aus dem ungarischen Geburtenregister (születési anyakönyvi kivonat)
  • ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, den Nachweis zur alleinigen Ausübung des Sorgerechts (rechtskräftiges Urteil, amtlich oder notariell beglaubigte, schriftliche Übereinkunft der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils o.ä.) Der allein sorgeberechtigte Elternteil muss persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie auch für sich selbst einen gültigen Pass oder einen gültigen Personalausweis mit.
  • Üben beide Eltern das Sorgerecht aus, müssen beide Elternteile persönlich erscheinen (bitte bringen Sie für beide Elternteile einen gültigen Pass oder einen gültigen Personalausweis mit), oder Sie benötigen eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung eines Reisedokuments. Die Einverständniserklärung kann in der diplomatischen Vertretung, vor einem Notar, der Vormundschaftsbehörde oder der Passbehörde (Urkundenstelle) abgegeben werden.
  • 1 biometrisches Passfoto in Farbe. Wir bitten Sie, auf selbstgemachte Fotos zu verzichten, da diese den Vorgaben meist nicht entsprechen (benötigt wird ein EU-richtlinienkonformes Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm).
  • für Kinder, für die nach einem vereinfachten Einbürgerungsverfahren der erste ungarische Reisepass beantragt wird, reicht die Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses entsprechend der bisherigen Staatsangehörigkeit in Verbindung mit der Einbürgerungsurkunde.
  • wenn der bisherige, noch nicht abgelaufene Reisepass des Kindes gestohlen wurde, das polizeiliche Protokoll zur Anzeige des Diebstahls (können Sie dies nicht vorlegen, sind höhere Verwaltungsgebühren zu entrichten).