Ist das Reisedokument während des Auslandsaufenthalts gestohlen worden oder anderweitig abhandengekommen, abgelaufen oder unbrauchbar geworden, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Für die Antragstellung ist das persönliche Erscheinen unerlässlich.
Es gibt zwei Arten des vorläufigen Reisepasses: einen zur einmaligen Heimkehr berechtigenden und einen zur Weiterreise und zum Aufenthalt berechtigenden vorläufigen Reisepass. Letzterer kann nur bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Vorschriften, ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen ausgestellt werden. (Dafür ist ein entsprechender Nachweis der Begründetheit, wie z.B. ein Arbeitgeberbescheinigung oder die Quittung einer gebuchten Reise/ Flugticket vorzulegen.)
Nach der Heimreise nach Ungarn berechtigt der vorläufige Reisepass zu keinen weiteren Auslandsreisen.
Wenn Sie und Ihr Kind unaufschiebbar nach Ungarn reisen müssen, und das Kind über keinen gültigen Lichtbildausweis verfügt, kann für das Kind ein vorläufiges Heimreisedokument ausgestellt werden. Es muss von beiden Eltern persönlich beantragt werden und ist kostenpflichtig. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Heimreisedokument nur zur einmaligen Heimkehr berechtigt und in Ungarn innerhalb von 5 Werktagen bei einer Passbehörde abgegeben werden muss. Die Ausreise aus Ungarn ist aus diesem Grund vor der Ausstellung eines ordentlichen Reisepasses nicht möglich!
Informationen betreffend der Ausstellung eines neuen ungarischen Reisepasses im Eilverfahren erfahren Sie direkt in der Passbehörde in Budapest unter der Telefonnummer: +36-1-550-1858 oder schriftlich per Mail: kozponti.okmanyiroda@mail.ahiv.hu
Ein normaler Reisepass im Eilverfahren (auch innerhalb von 24 Stunden) kann ausschließlich bei der Passbehörde in Budapest (in 1136 Budapest, Visegrádi utca 110-112) beantragt werden.