Der Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft kann mit einem gültigen Reisepass, einem gültigen Personalausweis, einem nicht länger als seit einem Jahr abgelaufenen Reisepass, einer Einbürgerungsurkunde oder einer Staatsbürgerschaftsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist, erfolgen. Wenn Sie über keine der genannten Urkunden verfügen und Ihre Staatsangehörigkeit auch aus dem Zentralregister nicht hervorgeht, ist zum Nachweis der Staatsangehörigkeit ein Staatsbürgerschaftsfeststellungsverfahren notwendig. Dazu müssen Sie das Konsulat persönlich aufsuchen und folgende Dokumente vorweisen:
- abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
- ungarische oder (wenn Sie im Ausland geboren sind) ausländische Geburtsurkunde im Original
- Nachweis über den Familienstand (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners) im Original
- wenn vorhanden, die ungarische Identifikationskarte mit Meldeanschrift und – wenn möglich – die Geburts- und Heiratsurkunden Ihrer Eltern.