Änderung des Geburtsnamens

Jeder ungarische Staatsbürger ist grundsätzlich berechtigt, seinen Geburtsnamen (Vor- und/ oder Nachnamen) zu ändern. Der Antrag wird im Amt Budapest Főváros Kormányhivatala Állampolgársági és Anyakönyvezési Főosztálya Névváltoztatási és Anyakönyvi Osztály entschieden. Das Konsulat ist nur zur Entgegennahme des Antrags berechtigt.

Der Antrag muss persönlich während der Sprechzeiten der Konsularabteilung abgegeben werden.

Folgende Dokumente werden benötigt: 

  • Formular (kann vor Ort ausgefüllt oder im Voraus aus dem Internet heruntergeladen werden)
  • die ungarische Geburtsurkunde im Original
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis des Familienstandes (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners im Original)
  • wenn weitere Personen von der Namensänderung betroffen sind, ist deren Einverständniserklärung beizufügen
  • Erklärung des Antragstellers, dass die Namensänderung das Persönlichkeitsrecht anderer Personen nicht verletzt

Das Verfahren dauert nach Abgabe des vollständigen Antrags mindestens 2-3 Monate.

Änderung des Ehenamens 

Ungarische Staatsbürger können ihren Ehenamen während der Ehe oder nach Aufhebung der Ehe gemäß den gültigen Rechtsvorschriften ändern.

Der Antrag muss persönlich in der Konsularabteilung eingereicht werden.

Folgende Dokumente werden benötigt: 

  • Formular (kann vor Ort ausgefüllt oder im Voraus aus dem Internet heruntergeladen werden)
  • die ungarische Geburtsurkunde im Original
  • die Heiratsurkunde im Original
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

Das Verfahren dauert nach Abgabe des vollständigen Antrags mindestens 2-3 Monate.