Bei Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit eines Elternteils erwirbt das neugeborene Kind durch seine Abstammung automatisch die ungarische Staatsangehörigkeit, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Ist die Ehe der Eltern in Ungarn standesamtlich nicht erfasst, muss dies zusammen mit der Beurkundung der Geburt bzw. mit dem Passantrag eingereicht werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der Vater eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft im Konsulat abgeben.

Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Passbild Ihres Kindes. Das Konsulat hat keine Möglichkeit, biometrische Passbilder von Kleinkindern anzufertigen.

Vorläufiges Heimreisedokument für Kinder unter 6 Jahren

Wenn Sie und Ihr Kind innerhalb dieser Zeit unaufschiebbar nach Ungarn reisen müssen, kann für das Kind ein vorläufiges Heimreisedokument ausgestellt werden. Es muss von beiden Eltern persönlich beantragt werden und ist kostenpflichtig. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Heimreisedokument nur zur einmaligen Heimkehr berechtigt und in Ungarn innerhalb von 5 Werktagen bei einer Passbehörde abgegeben werden muss. Die Wiederausreise aus Ungarn ist aus diesem Grund vor der Ausstellung eines ordentlichen Reisepasses nicht möglich!