Zur Überführung eines Leichnams nach Ungarn wird eine konsularische Genehmigung benötigt, die im Konsulat unverzüglich ausgestellt werden kann.
Benötigte Dokumente:
- Erklärung eines ungarischen Friedhofs über den Empfang des Leichnams
- Internationaler Leichenpass, ausgestellt von der zuständigen deutschen Behörde
- Bescheinigung über den Transportweg und den Ausführenden (amtl. Kennzeichen des Überführungsfahrzeugs, Name des Kfz-Fahrers, Grenzübergangsstellen)
- Totenschein
- Sterbeurkunde
Für den Transport einer Urne mit der Asche eines Verstorbenen benötigen Sie keine konsularische Genehmigung, aber eine Empfangserklärung des Friedhofs in Ungarn.
Wichtig: Der im Ausland eingetretene Tod eines ungarischen Staatsbürgers muss nachträglich auch in Ungarn standesamtlich beurkundet werden.