ACHTUNG! Ab dem 14. Dezember 2019 gelten für die im Reisegepäck eingebrachten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse strenge Vorschriften!
BRINGEN SIE IN IHREM GEPÄCK KEINE PFLANZEN ODER PFLANZENERZEUGNISSE MIT NACH HAUSE!
Ab 14. Dezember 2019 dürfen alle, zum Auspflanzen geplante Pflanzen (z. B. Topfpflanzen, Saatgut, Vermehrungsmaterial),Früchte (z. B. Äpfel, Haselnüsse) und sonstige Pflanzenerzeugnisse (z. B. Kranz, frische Gewürzpflanzen) - auch im Reisegepäck von Privatpersonen - nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis aus Drittländern, d.h. Ländern außerhalb des Territoriums der Europäischen Union eingeführt werden! *
http://https://berlin.mfa.gov.hu/assets/29/36/86/3ea66ddcef37d75607dbaf947edc337b1cc01491.pdf