E-Vignettenkauf für gebührenpflichtige Straßen in Ungarn

Merkblatt

  • Der Kauf von E-Vignetten muss vor der Auffahrt auf gebührenpflichtige Straßen in Ungarn erfolgen. Nach der Gesetzesänderung ab 01.Januar 2018  stehen dem Straßenbenutzer nach der Auffahrt auf das gebührenpflichtige Straßennetz 60 Minuten für den Erwerb der Straßennutzungsberechtigung zur Verfügung, wenn es vorhin nicht erfolgt ist. Danach können hohe Zusatzgebühren auferlegt werden.
  • Das Kennzeichen muss vom Käufer/Autofahrer/Kfz-Halter auf die Richtigkeit überprüft werden. Nicht der Tankwart/ die Verkaufsstelle, sondern der Käufer haftet für die Richtigkeit aller Angaben.
  • Auf die richtige Kategorie nach Art und Gewicht des Kraftfahrzeugs, s. 

muss geachtet werden, dafür haftet wiederum der Autofahrer, bzw. im Zweifel der Halter des Fahrzeugs. Es gibt Gewichtkontrollstellen, die die Gültigkeit der Mautkategorie nachprüfen! Die Nachgebühr kann auch wegen Übergewicht des Fahrzeugs für die gekaufte Kategorie zustandekommen.

  • Der Kontrollabschnitt, bzw. der Kaufbeleg der E-Vignette muss unbedingt bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt werden.
  • Weitere Informationen zum Kauf der E-Vignette finden Sie unter:

           Deutsch: https://nemzetiutdij.hu/de

           Engisch: https://nemzetiutdij.hu/en