E-Vignettenkauf für gebührenpflichtige Straßen in Ungarn
Merkblatt
- Der Kauf von E-Vignetten muss vor der Auffahrt auf gebührenpflichtige Straßen in Ungarn erfolgen. Nach der Gesetzesänderung ab 01.Januar 2018 stehen dem Straßenbenutzer nach der Auffahrt auf das gebührenpflichtige Straßennetz 60 Minuten für den Erwerb der Straßennutzungsberechtigung zur Verfügung, wenn es vorhin nicht erfolgt ist. Danach können hohe Zusatzgebühren auferlegt werden.
- Das Kennzeichen muss vom Käufer/Autofahrer/Kfz-Halter auf die Richtigkeit überprüft werden. Nicht der Tankwart/ die Verkaufsstelle, sondern der Käufer haftet für die Richtigkeit aller Angaben.
- Die Richtigkeit der Angaben im amtlichen Kennzeichen muss im Detaille auf Zahlendreher, auf eventuelles Verschreiben, bzw. Verhören genauestens kontrolliert werden. Sowohl das Datum der zeitlichen Gültigkeit, als auch das Landeszeichen (z.B. „D” für Deutschland) gem. Zulassung müssen nachgeprüft werden. Schon das Verwechseln von einem „O” Buchstaben mit der Zahl „0” führt zu einer Fehlermeldung im elektronischen System, so dass auch bei Internetkäufen größte Aufmerksamkeit geboten ist! Achten Sie darauf:
- keine Verwechslung von „J” und „I”,
- keine Benutzung von den in Deutschland üblichen Umschreibungen von Umlauten, wie z.B. UE statt Ü!
- Auf die richtige Kategorie nach Art und Gewicht des Kraftfahrzeugs, s.
https://hu-go.hu/articles/article/ber-die-mautberechnung
muss geachtet werden, dafür haftet wiederum der Autofahrer, bzw. im Zweifel der Halter des Fahrzeugs. Es gibt Gewichtkontrollstellen, die die Gültigkeit der Mautkategorie nachprüfen! Die Nachgebühr kann auch wegen Übergewicht des Fahrzeugs für die gekaufte Kategorie zustandekommen.
- Der Kontrollabschnitt, bzw. der Kaufbeleg der E-Vignette muss unbedingt bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt werden.
- Für die Zahlung von eventuellen Zusatzgebühren haben Sie 60 Tage Zeit, danach wird es empfindlich erhöht.
- Weitere Informationen zum Kauf der E-Vignette finden Sie unter: