Wegen der großen Arbeitsbelastung der Konsulate fertigen wir beglaubigte Übersetzungen nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen.

Brauchen Sie die beglaubigte Übersetzung für die Weiterverwendung in Deutschland, können Sie sich für eine Übersetzung und die Beglaubigung an einen Übersetzer für Ungarisch von der Liste der allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzer wenden.

Brauchen Sie das Dokument für die Weiterverwendung in Ungarn, werden Übersetzungen nur anerkannt,

  • wenn sie vom Ungarischen Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen OFFI angefertigt und beglaubigt wurden oder
  • sie von der ungarischen diplomatischen Vertretung (Konsulat) nach erfolgter Überprüfung beglaubigt wurden
  • wenn eine von einem Übersetzer angefertigte Übersetzung vom OFFI beglaubigt wurde.