Wichtige Information über deutsche Kurzzeitkennzeichen

 

Es wird dringend davon abgeraten, bei Reisen nach oder durch Ungarn das deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen) zu verwenden. Diese können abgenommen und die Durch-/ Weiterreise verweigert werden. Wir empfehlen unbedingt auf das Ausfuhrkennzeichen (Kennzeichen mit rotem Rand /Zollkennzeichen) zurückzugreifen.

Die EU-Kommission hat zwar in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“ (2007/C 68/04) dazu angeregt, ausländische Kurzzeitkennzeichen gegenseitig anzuerkennen, diese ist jedoch für die einzelnen Mitgliedsländer nicht bindend. Ungarn hat diese Richtlinie bislang nicht in eine nationale Vorschrift umgewandelt, sodass ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung des Kurzzeitkennzeichens in Ungarn derzeit nicht besteht.

Für die roten Dauerkennzeichen (sogenannte „Händlerkennzeichen“) gelten die obigen Ausführungen gleichermaßen. Da es sich bei diesen um kein fahrzeuggebundenes, von der Zulassungsbehörde ausgestelltes Zulassungsdokument handelt, ist die Verwendung  dieser Kennzeichen für Reisen nach und durch Ungarn ebenfalls ungeeignet. Es wird von der ungarischen Polizei verkehrswidrig eingestuft und geahndet.

Fahrzeughalter sollten daher bei Reisen nach und durch Ungarn bis auf weiteres als Kurzzeitkennzeichen nur das ROTE AUSFUHRKENNZEICHEN in Anspruch nehmen.