Information für Hilfsgütertransporte nach /durch Ungarn über die Mautgebührenbefreiung
- Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes eines anderen Landes,
- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen
können in Ungarn für Lkw-s ab 3,5 t eine Mautbefreiung direkt bei der zuständigen ungarischen Behörde beantragen. In einem kurzen elektronischen Brief können Sie Ihr Anliegen schildern und an die folgende E-Mail-Adresse schicken: kozlekedesi.foosztaly@bm.gov.hu
Bitte in CC auch an: hucivpro@katved.gov.hu (Department for International Relations of MoI NDGDM)
Rechtliche Grundlage: Die Halter von Fahrzeugen müssen für humanitäre Hilfstransporte während der Erfüllung dieser Aufgabe gem. § 9 Abs. 1 i) des ungarischen Gesetzes Nr. LXVII./ 2013 über die Gebühren für Autobahnen und mautpflichtigen Straßen keine Straßenmautgebühr entrichten. Voraussetzung der Gebührenfreiheit ist aber, dass der Hilfstransport vor Fahrtantritt bei der zuständigen, als internationale Verbindungsstelle arbeitenden Behörde angemeldet und rechtzeitig als befreit registriert wird. Eine nachträgliche Beantragung bzw. Kenntnisnahme von der Befreiung ist nicht möglich.