Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss gültig sein!
Besondere Bestimmungen für reisende Minderjährige
Gemäß der gültigen EU-Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006: 562/2006/EK Anlage 7 Nr.6 ist bei der Ein- und Ausreise nach Ungarn Folgendes zu beachten:
1. Die ungarische Grenzbehörde widmet Minderjährigen unabhängig davon, ob diese in Begleitung oder ohne Begleitung reisen, besondere Aufmerksamkeit. Beim Überschreiten einer Außengrenze werden Minderjährige bei der Ein- und Ausreise wie Erwachsene kontrolliert.
2. Bei begleiteten Minderjährigen muss darauf geachtet werden, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht bestehen könnte, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Grenzbehörde eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den geäußerten Angaben festgestellt werden können.
3. Bei Minderjährigen ohne Begleitung muss – nach gründlicher Prüfung des gültigen Reisedokuments und zur Verfügung stehender weiterer Dokumente –gewährleistet werden, dass der Minderjährige nicht wider Willen des/der Personensorgeberechtigten ein- bzw. ausreist.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, die nachfolgend aufgeführten Unterlagen mitzuführen:
• eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Passnummer), ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf (Zweck und Ort des Aufenthalts, Adresse, Telefonnummer), z.B. Daten der zu besuchenden Person oder Institution (Schule, Kursleiter)
• Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
• einfache Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten (z.B. Personalausweis oder Reisepass der Eltern).