Einreisebestimmungen nach Ungarn mit Haustieren

Ungarn folgt den allgemeinen EU-Regelungen, das heißt, es können nach Ungarn grundsätzlich alle Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen und andere Kleintiere) eingeführt werden.

Allgemeine Voraussetzungen für die Einführung von Heimtieren:

Hunde, Katzen, Frettchen:

  • Der  Europäische Heimtierausweis (pet passport) muss bei der Reise nach Ungarn für die Tiere mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und
  • die Identifikationsnummer des Mikrochips des Heimtieres beinhaltet.
  • Außerdem muss eine gültige Tollwutimpfung (nicht älter als ein Jahr) des betreffenden Tieres bzw. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut eingetragen sein.

 

  • Die Einreise eines Heimtiers ist nur in Begleitung des Eigentümers oder einer vom Eigentümer per Vollmacht beauftragten natürlichen Person möglich.
  • Zu privaten Zwecken dürfen maximal 5 Kleintiere eingeführt werden, ohne dass kommerzielle Zwecke angenommen werden.
  • Ungarn erlaubt nicht die Einfuhr von Jungtieren unter 12 Wochen ohne Tollwutimpfung, sowie zwischen 12 und 16 Wochen mit noch ungültiger Tollwutimpfung!

 

 

Vögel:

 

Für die Einfuhr von Vögeln aus einem EU-Land nach Ungarn muss eine Veterinärärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die möglichst innerhalb von 48 Stunden vor der Reise ausgestellt wurde. Sie hat eine maximale Gültigkeit von 10 Tagen!

Hier finden Sie die auszufüllende Veterinärbescheinigung samt Erklärung des Eigentümers des Tieres.

 

Andere Kleintiere:

Pflicht ist die Mitführung eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Impfungen (gegen Tollwut, Staupe, usw.) nachweist. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgt sein. Weiterhin muss eine Bescheinigung des Amtstierarztes mitgeführt werden, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km des Aufenthaltsortes in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere – z.B. auch für Vögel - auf Nachfrage vorgelegt werden und darf bei der Einreise nicht älter als acht Tage sein.

Sonstiges:

Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht.

Außerdem wird für Hunde eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

Bei Verstoß gegen die Rechtsvorschriften kann die Einreise von der zuständigen ungarischen Behörde bis zur Erfüllung der Bedingungen verweigert oder das Tier unter Quarantäne gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Baden von Hunden im Balaton und im Velence-See behördlich verboten ist. Hunde dürfen in Freibäder nur dann mitgenommen werden, wenn dies dort ausdrücklich gestattet ist.

Auf Grund des Gesetzes Nr. XXVIII. §24/A gibt es in Ungarn keine „gefährlichen Hunderassen”; bei der Beurteilung der Gefährlichkeit ist das individuelle Verhalten des Tieres Standard und wichtig,  nicht die Rasse. Grundsätzlich können alle Hunderassen nach Ungarn eingeführt werden.

 

Sie können weitere Informationen auf folgender Webseite der zuständigen ungarischen Behörde einsehen: http://portal.nebih.gov.hu/web/guest/-/kedvtelesbol-tartott-allatok-utaztatasara-vonatkozo-tajekoztato

oder mit Ihrer konkreten Frage sich an die Behörde NEHIB wenden unter jogsegely@nebih.gov.hu oder ugyfelszolgalat@nebih.gov.hu

 

EU-Recht: 576/2013/EU-Verordnung;  577/2013/EU-Verordnung; Richtlinie 92/65 EWG

Ungarische Rechtsgrundlagen: 21/2015.(IV.30.) FM -Verordnung

Tierschutzgesetz Nr. XXVIII/1998. in Ungarn